Reformierte Kirche Volketswil

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung 2024

Die Kirchgemeindeversammlung hat am 25. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Budget und Steuerfuss

Das Budget der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Volketswil für das Jahr 2025:

  • mit einem Ertragsüberschuss von CHF 56'882 bei einem Gesamtuaufwand von CHF 2'207'102
  • und einem Gesamtertrag von 2'263'684 ist genehmigt.
  • Der Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung von CHF 56'882 wird dem Eigenkapital zugeschrieben.
  • Der Steuerfuss für das Jahr 2025 beträgt 10%.

2. Anfragen gemäss Paragraph 17 des Gemeindegesetzes

Vier Anfragen sind eingegangen und wurden beantwortet.

3. Informationen aus der Kirchgemeinde

Es wurde über den Umbau des Sigristenhauses und die neuen Mitarbeitenden informiert.

 

Rechtsmittelbelehrung

Bei der Bezirkskirchenpflege Uster, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung
  • innert 30 Tagen Beschwerde gemäss § 17 Gemeindegesetz
  • innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls

Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Protokoll und die Beschlüsse liegen ab Mittwoch, 27. November 2024 bei der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Sekretariat, Zentralstrasse 1, 8604 Volketswil oder auf der Webseite www.ref-volketswil.ch, zur Einsicht auf.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Volketswil

 

Die Kirchgemeindeversammlung hat am 24. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Rechnung und die zugehörigen Sonderrechnungen für das Jahr 2023 wurden abgenommen.
  • Erfolgsrechnung weist einen Gesamtaufwand von CHF 2‘092‘256.50 und einen Gesamtertrag von CHF 2‘033‘450.94 auf.
  • Der Aufwandüberschuss beträgt CHF 58‘805.56.
  • Die Investitionsausgaben von CHF 44‘415.35 wurden genehmigt.
  1. Jahresbericht der Kirchenpflege für das Jahr 2023 wurde zur Kenntnis genommen.
  1. Die Anfragen gemäss Paragraph 17 des Gemeindegesetzes wurden beantwortet.

Rechtsmittel

Bei der Bezirkskirchenpflege Uster, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung
  • innert 30 Tagen Beschwerde gemäss § 17 Gemeindegesetz
  • innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls

Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Protokoll und die Beschlüsse liegen Freitag, 28.06.2024 bei der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Sekretariat, Zentralstrasse 1, 8604 Volketswil oder auf der Webseite www.ref-volketswil.ch, zur Einsicht auf.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Volketswil

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Volketswil
Zentralstrasse 1
8604 Volketswil
Tel043 399 41 11
E-Mailsekretariat@ref-volketswil.ch

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