Synodenwahlen 2027

Podiumsabend zur Synodalwahl 2027
Montag, 24. August 2020, 19 Uhr
Reformierte Kirche Kanton, Zürich Hirschengraben 50, grosser Saal, 8001 Zürich
Eintritt frei. Ohne Anmeldung
Am Montag, 24. August 2026, 19 Uhr, findet im grossen Saal am Hirschengraben 50 ein Podiumsabend zur Synodalwahl 2027 statt. Unter dem Titel «Kirchenparlament 2027, Reden Sie mit.» erhalten Interessierte Einblick in die Arbeit der Kirchensynode, der Fraktionen und Kommissionen sowie in den zeitlichen Aufwand und die persönlichen Erfahrungen im Amt.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich eine Kandidatur für die Synode überlegen oder mehr über das Parlament der Zürcher Landeskirche erfahren möchten. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Anschluss gibt es einen Apéro. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und kann später über den Link beziehungsweise QR-Code auf dem Flyer angeschaut werden.
Download Flyer:
Die Kirchensynode – das Parlament der Landeskirche

Am 28. Februar 2027 finden die Gesamterneuerungswahlen der Kirchensynode für die Amtsdauer 2027–2031 statt.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge beginnt am 4. September 2026 mit der Publikation im kantonalen Amtsblatt zu laufen und dauert 40 Tage, also bis zum 14. Oktober 2026. Synodale gestalten die Zukunft der Landeskirche massgeblich mit. Deshalb suchen wir Mitglieder der Landeskirche, denen diese Zukunft am Herzen liegt und die bereit sind, dieses Amt zu übernehmen.
Die Kirchensynode ist die Legislative der Landeskirche. Sie besteht aus 120 Mitgliedern sowie den Vertreterinnen und Vertreten der drei fremdsprachigen Kirchgemeinschaften.
Wie wird gewählt?
Im Bezirk Uster organisieren die interparteilichen Bezirkskonferenzen und teilweise die politischen Parteien das Zusammentragen von Wahlvorschlägen. Der Bezirkskirchenpflege Uster kommt eine koordinierende Funktion zu. Da bei den Synodalwahlen das Majorzwahlverfahren zur Anwendung gelangt, sind auch Personen wählbar, die auf keinem Wahlvorschlag aufgeführt sind. Ein Formular für die Wahlvorschläge ist unten aufgeführt.
Wählbar in die Kirchensynode sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 18. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. In der Regel erfolgt die Kandidatur für die Kirchensynode in jenem Wahlkreis, in dem man seinen Wohnsitz hat. Da es sich aber um eine gesamtlandeskirchliche Wahl handelt, genügt der Wohnsitz im Kanton, das heisst im Gebiet der Landeskirche. Pro Wahlkreis darf die Mehrheit der Synodalen nicht als Pfarrpersonen bei der Landeskirche oder als Angestellte einer Kirchgemeinde, eines Kirchgemeindeverbandes (Stadtverband Winterthur) oder der Landeskirche erwerbstätig sein.
Erwartet wird von den Mitgliedern der Kirchensynode die Teilnahme an den in der Regel vier ganztägigen und zwei halbtägigen Synodeversammlungen pro Jahr. Diese finden jeweils am Dienstag statt. Beim Einsitz in eine vorberatende Kommission für ein einzelnes Geschäft ist mit durchschnittlich drei Kommissionssitzungen (von 2–4 Stunden) zu rechnen, bei ständigen Kommissionen mit etwa 20 Sitzungen (von 2–4 Stunden) pro Jahr. Alle Sitzungen finden in Zürich statt. Dazu kommt die individuelle Vorbereitung auf die Sitzungen der Kirchensynode, insbesondere durch das Studium der traktandierten Geschäfte (Anträge und Berichte des Kirchenrates) und die Teilnahme an den Fraktionssitzungen.
Weitere Informationen zur Kirchensynode und den Wahlen finden Sie im Internet:
www.zhref.ch/kirche/kirchensynode